Wenn der beste Freund zur Last wird
Der Kanton Zürich verzeichnet eine besorgniserregende Zunahme von Findeltieren. Tierschutzorganisationen wie der Schweizer Tierschutz (STS) sehen in dieser Entwicklung ein wachsendes gesellschaftliches Problem.
Autor: Dennis Rogge
Titelbild: Findeltier Salem hat ein neues Zuhause gefunden. (Bild: Dennis Rogge)
Die Corona-Pandemie markierte einen Wendepunkt in der Tierhaltung. In Zeiten von Lockdowns und Homeoffice schafften sich viele Menschen spontan ein Haustier an. Was als harmonische Zweisamkeit begann, wird nun, da der Alltag und das gewohnte Berufsleben zurückgekehrt sind, oft zur Belastung.
Tierschutzorganisationen schlagen Alarm: Die Zahl der in Tierheimen aufgenommenen Tiere steigt in der gesamten Schweiz kontinuierlich an und bringt die Einrichtungen vielerorts ans Limit.
Aktuelle Statistiken des Schweizer Tierschutzes (STS) aus dem Jahr 2024 belegen diesen Negativtrend eindrücklich:

Diese Zahlen zeigen, dass die Überforderung der Halter ein flächendeckendes Problem ist. Während die Zahl der aufgenommenen Hunde stabil blieb (dennoch bleibt die Tausendermarke bei den abgegebenen Hunden weit überschritten), verzeichneten Katzen und Nager/Kaninchen deutlich ansteigende Zahlen.

«Unser Tierschutzgesetz schützt nicht alle Tiere»
Was das Tierschutzgesetz tatsächlich schützt und warum zwischen Strafrahmen und Urteilen oft eine Lücke bleibt, erklärt Deborah Bätscher, Juristin bei der Stiftung Tier im Recht.
(Quelle: Dennis Rogge, Interview mit Deborah Bätscher)
Warum Menschen ihre Tiere fallen lassen
Die Gründe, warum sich Tierhalter ihrer Verantwortung entziehen, sind vielschichtig, doch oft läuft es auf ein Wort hinaus: Überforderung.
Die Rückkehr zum normalen Arbeitsalltag nach der Pandemie brachte für viele die bittere Erkenntnis, dass das neue Haustier nicht in den alten Lebensrhythmus passt. Ein Tierheim-Mitarbeiter im Kanton Zürich schildert die regelmässigen Anfragen: «Die Leute rufen an und klagen über Trennungsangst beim Hund, Zerstörungswut in der Wohnung oder unsaubere Katzen. Sie sind erschöpft, überfordert, und wollen das Tier einfach nur loswerden.» Besonders in der Ferienzeit, wie im Sommer, häufen sich die Fälle, weil die Tierhalter die Kosten und den Aufwand für eine adäquate Betreuung im Urlaub scheuen. Der Tierrettungsdienst Zürich muss etwa mehrfach pro Jahr ausrücken, um offensichtlich ausgesetzte Tiere zu bergen.
Ein weiteres, zunehmendes Problem stellen Exoten dar. Der STS berichtet, dass Halter von Schlangen, Echsen und anderen exotischen Tieren oft überfordert sind, weil sie die komplexen Haltungsanforderungen unterschätzen. Diese Tiere, die unüberlegt angeschafft wurden, landen schliesslich ebenfalls im Tierheim oder werden gar ausgesetzt, was aufgrund des oft fehlenden Fachwissens in den Heimen eine besondere Herausforderung darstellt.
Aussetzen ist nicht abgeben
Das Aussetzen eines Tieres ist nicht dasselbe wie das legale Abgeben als Verzichttier. Es ist ein vorsätzlicher Akt der Entledigung, bei dem das Tier aus seiner geschützten Umgebung an einen Ort verbracht wird, wo sein Wohlergehen potenziell gefährdet ist.

Ein dramatisches Beispiel, das die Dringlichkeit des Problems im urbanen Kontext Zürichs aufzeigt, war der Fund von 13 Katzenbabys an der Promenadenstrasse in Zürich im Herbst 2025. Solche Vorkommnisse sind laut Tierschutzorganisationen kein Einzelfall, sondern ein Zeichen für ein wachsendes gesellschaftliches Problem, das die Behörden und Tierschutzorganisationen kaum noch bewältigen können.
Salem’s Geschichte
Die Suche nach einer Heimat
Salem ist ein schottisches Faltohr und wurde ausgesetzt. Er kämpfte mutmasslich wochenlang ums Überleben, bevor sich jemand erbarmte und ihn aufnahm. Heute lebt der Kater im Zürcher Unterland. Doch das Vertrauen in die Menschen musste er erst wieder lernen.

Es war ein warmer Sommertag, als Ardian H. Salem zum ersten Mal sah. Nicht auf dem Schoss eines Besitzers, sondern allein, verwahrlost und verstört zwischen Abfallresten. Niemand weiss genau, wie lange der Kater bereits durch die Gassen irrte. Doch seinem heutigen Besitzer fiel er auf.
«Ich habe etwas Graues zwischen den Müllsäcken gesehen», schildert er. Mit einem mitleidigen Lächeln beschreibt er weiter: «Wirklichen Überlebenswillen hat er nicht gezeigt. Er ist nicht geflohen, hat nicht gekratzt und auch keinen Ton von sich gegeben. Es war beinahe so, als hätte er tatsächlich auf Hilfe gewartet.» Er nahm das Tier mit, und wenig später stand fest: Salem war kein entlaufener Streuner, sondern ausgesetzt worden.
Ein neues Zuhause
Heute lebt Salem im Zürcher Unterland bei Ardian H. Doch der Weg dorthin war lang, bürokratisch und vor allem emotional herausfordernd. Als er die Situation verstand, wollte er sofort helfen. Doch einfach mitnehmen durfte er den Kater nicht. «Ich dachte, ich könnte ihn gleich zu mir nehmen. Aber so funktioniert das nicht», erklärt Ardian H. Zuerst musste eine zweimonatige Frist ablaufen. In dieser Zeit wird geprüft, ob sich die ursprüngliche Halterin oder der ursprüngliche Halter meldet. Gleichzeitig durchlief der neue Besitzer selbst eine Überprüfung: Ist die Wohnung geeignet? Kann er dem Tier ein artgerechtes Zuhause bieten? «Man wird richtig durchleuchtet. Das war mir gar nicht bewusst», sagt er. Erst nach Wochen des Wartens durfte Salem endlich einziehen.
Was dann folgte, war kein einfacher Neuanfang. Salem war nicht der verspielte, zutrauliche Kater, den man sich vielleicht vorgestellt hätte. Er war nervös, misstrauisch und liess niemanden an sich heran. Stundenlang sass er angespannt in einer Ecke, jedes Geräusch schien ihn zu erschrecken. Streicheln war undenkbar, Nähe noch mehr. «Er ist noch nicht mal drei Jahre alt, aber er hat viel weniger Spieltrieb, als es eigentlich normal wäre», beobachtet Ardian H. Es dauerte Wochen, bis Salem überhaupt begann, Vertrauen zu seinem neuen Besitzer aufzubauen.
Alte Ängste kommen wieder
Besonders deutlich zeigte sich das während der ersten gemeinsamen Ferien. Ardian H. und seine Partnerin verreisten, und Salem blieb bei einer Betreuungsperson. Was als gut gemeinte Lösung gedacht war, wurde zum Albtraum für den Kater. Salem frass nichts mehr. Er verkroch sich und zeigte keinerlei Reaktion auf Zuwendung. «Als wir zurückkamen, war er ein anderer Kater. Völlig in sich gekehrt», erzählt Ardian H. Salem hatte wieder Angst. Geäussert hat sich das durch heftiges Kratzen, Futterverweigerung und Antriebslosigkeit.
Heute geht es Salem besser. Er ist ruhiger geworden, lässt sich streicheln und zeigt Momente von Zuneigung. Doch die Spuren der Vergangenheit sind geblieben. «Er ist immer noch schreckhaft. Bei jedem lauten Geräusch fährt er zusammen», schildert sein Besitzer. Bei Veränderungen verfällt Salem sofort in Alarmbereitschaft. Der kleine Kater hat zwar überlebt, aber die Erfahrung der Aussetzung prägt ihn weiterhin.
Ein Schicksal von vielen
Für Tierschutzorganisationen ist Salems Geschichte kein Einzelfall. Viele ausgesetzte Tiere zeigen ähnliche Verhaltensweisen: Bindungsangst, Rückzug, Misstrauen. Gerade bei Katzen, die keine Kennzeichnungspflicht haben, ist es fast unmöglich, die ursprünglichen Halterinnen oder Halter ausfindig zu machen. Die Täter bleiben meist unbekannt, die Tiere tragen die Folgen.
Salem hat Glück gehabt. Er hat jemanden gefunden, der ihm Zeit gibt, der Geduld zeigt und der akzeptiert, dass Vertrauen nicht einfach zurückkommt. «Ich würde es jederzeit wieder tun. Aber es braucht Durchhaltewillen und sehr viel Zeit», sagt Ardian H. Doch für jedes Tier, das wie Salem eine zweite Chance bekommt, gibt es andere, die weniger Glück haben und nie gefunden werden.
Rechtliche Konsequenzen: strenge Gesetze, niedrige Fallzahlen
Das Aussetzen von Tieren ist in der Schweiz eine Straftat, die als Tierquälerei eingestuft wird. Seit der Totalrevision des Tierschutzgesetzes (TSchG) im Jahr 2008 wird dieser Tatbestand geahndet.
Deborah Bätscher, Juristin bei der Stiftung TierImRecht (TIR), erklärt die rechtliche Lage: «Strafbar macht sich, wer ein im Haus oder im Betrieb gehaltenes Tier aussetzt, oder zurücklässt in der Absicht, sich seiner zu entledigen.» Entscheidend sei dabei die Entledigungsabsicht. Wer das Tier beispielsweise an einem Ort abstellt, in der Hoffnung, es werde schnell gefunden, macht sich dennoch strafbar, da er das Risiko eingeht, dass dem Tier etwas zustösst. Das Aussetzen kann mit einer Freiheitsstrafevonbis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Trotz der klaren Gesetzeslage ist die Zahl der gerichtlich erfassten Fälle erschreckend gering. Die Diskrepanz zwischen den erfassten Verfahren und der Realität ist gross. Dies liegt daran, dass entsprechende Sachverhalte vielfach erst gar nicht zur Anzeige gebracht werden oder die verantwortlichen Tierhalter nicht ausfindig gemacht werden können, da oft jegliche Hinweise auf die Täterschaft fehlen.
Prävention und die Suche nach Lösungen
Das Problem der ausgesetzten Haustiere in Zürich ist somit nicht nur ein Tierschutzproblem, sondern ein Spiegelbild gesellschaftlicher Überforderung und mangelnder Konsequenzen. Während die Tierheime mit Hochdruck daran arbeiten, die Folgen menschlicher Fehlentscheidungen abzufedern, liegt die Lösung primär in der Prävention.
Tierschutzorganisationen fordern eine nachhaltigere Tierhaltung und eine weitreichende Aufklärung. Es geht um:
- Verantwortungsbewusstsein vor der Anschaffung: Die Komplexität und die Kosten der Tierhaltung müssen ehrlich kommuniziert werden.
- Förderung von Beratungsangeboten: Halter in Not müssen frühzeitig Hilfe erhalten, bevor die Überforderung in ein Verbrechen mündet.
- Härtere Massnahmen und Kontrollen: Nur wenn die Ermittlungsmöglichkeiten der Behörden verbessert werden, kann die niedrige Aufklärungsquote bei Aussetzungsfällen gesteigert werden.
Tierheime und Tierschutzorganisationen appellieren an die breite Öffentlichkeit im Kanton Zürich: Tierliebe bedeutet, die Verantwortung bis zum Ende zu tragen und, sollte eine Haltung nicht mehr möglich sein, den legalen Weg der Abgabe zu suchen.


